TUI TRAVELStar Reisebüro Moser GbR

Allgemeine Vermittlungsbedingungen

A. Allgemeine Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss und gesetzliche Vorschriften
3. Vertragsinhalt
4. Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträger
5. Mängelanzeigen
6. Rücktritt/Umbuchung und Stornierung des vermittelten (Reise-)Vertrags
7. Zahlungen und Inkasso
8. Serviceentgelte
9. Versicherungen
10. Ihre Mitwirkungspflichten als Kunde
11. Haftung
12. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
B. Besondere Vermittlungsbedingungen für Pauschalreisen
1. Zahlungen
2. Mängelanzeigen
C. Besondere Vermittlungsbedingungen für verbundene Reiseleistungen
1. Zahlungen
2. Serviceentgelte
D. Besondere Vermittlungsbedingungen für Flug-Einzelleistungen; auch als Bestandteil einer verbundenen Reiseleistung
1. Serviceentgelte
2. Ausstellung und Versand von Flugtickets
3. Identität der Fluggesellschaft
4. Weitere gesetzliche Vorschriften

 

Vorbemerkung

Liebe Kunden,
mit Freude buchen wir Ihnen Ihren Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. Wir vermitteln Ihnen dazu gerne eine Pauschalreise eines Reiseveranstalters oder aber auch nur eine Hotelunterkunft oder einen einzelnen Flug bzw. eine Kombination.
Beachten Sie bitte, dass wir bei jeder Buchung nur als Vermittler auftreten und der oder die Verträge jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter (bei einer Pauschalreise) oder dem einzelnen Leistungsträger (bei einer Einzelleistung oder bei verbundenen Reiseleistungen) zustande kommen. Dafür gelten die Ihnen bekannten Reise-, Unterbringungs-, Miet- oder Beförderungsbedingungen Ihrer Vertragspartner.
Bitte schenken Sie auch den nachstehenden Erläuterungen zu wichtigen regelmäßig verwendeten Begriffen Beachtung:

 

Reiseveranstalter ist, wer – mindestens – zwei im Voraus bestimmte verschiedene Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im Voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden Sie als Reisender und der Reiseveranstalter der von Ihnen gebuchten Reise.
Vermittler ist derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Wir sind der Vermittler.
Leistungsträger bezeichnet denjenigen, der eine einzelne touristische Leistung erbringt, also z.B. das Hotel, die Fluggesellschaft, der Mietwagenanbieter etc.
Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise. Es regelt das Verhältnis zwischen dem Ihnen als Reisenden und dem Reiseveranstalter oder dem einzelnen Leistungsträger einer Einzelleistung.
Verbundene Reiseleistungen liegen vor, wenn Sie über uns als Vermittler zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise buchen, jedoch separate Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgen entstehen, entweder bei einem Kontakt mit uns als Vermittler oder durch Vertragsschluss innerhalb von 24 Stunden durch gezielte Vermittlung der zweiten Leistung durch uns als Reisevermittler.
Einzelleistung ist eine einzelne touristische Leistung, wie z.B. ein Hotel, ein Mietwagen oder ein Flug, die durch uns als Vermittler vermittelt wurde und bei der ein Vertrag mit dem vermittelten Leistungsträger zustande kommt.

 

Die nachfolgenden allgemeinen und besonderen Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen im Rahmen der Vermittlung von
• Pauschalreisen,
• verbundenen Reiseleistungen
• und Einzelleistungen.

 

A. Allgemeine Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen finden ausschließlich Anwendung, wenn wir als Vermittler von Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen oder Einzelleistungen auftreten. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich dann auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen oder Einzelleistungen gemäß diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
2. Vertragsschluss und gesetzliche Vorschriften
2.1. Sie können uns damit beauftragen, Ihnen eine Pauschalreise, verbundenen Reiseleistungen oder sonstige Einzelleistung, die von einem dritten Anbieter erbracht wird, zu vermitteln. An Ihren erteilten Vermittlungsauftrag sind Sie gebunden. Um uns einen solchen Auftrag zu erteilen, müssen Sie zum Zeitpunkt des Auftrags mindestens 18 Jahre alt sein.
2.2. Mit der Annahme Ihres Vermittlungsauftrags durch uns als Vermittler kommt zwischen Ihnen und uns ein Vertrag über die Vermittlung von (Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung zustande.
2.3. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Erteilen Sie uns den Auftrag auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail oder über unsere Website), so bestätigen wir Ihnen den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg („Eingangsbestätigung“). Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
2.4. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 675, 631 ff. BGB und der §§ 651a ff. BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB, soweit diese auf den Vermittlungsauftrag Anwendung finden.
3. Vertragsinhalt
3.1. Gemäß diesen Vermittlungsbedingungen übernehmen wir den Vermittlungsauftrag und stellen auf Ihren Wunsch hin die Buchungsanfrage beim jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger.
3.2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
3.3. Soweit nicht eine ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen vorliegt, übernehmen wir als Reisevermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
3.4. Sonderwünsche zu Ihren gebuchten (Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung nehmen wir nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, haben wir für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die von uns an den Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu übermittelnde Buchungserklärung durch Sie als Kunden. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Veranstalters bzw. Leistungsträgers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Veranstalters bzw. Leistungsträgers werden.
4. Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträger
4.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die AGB des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers. Diese AGB werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein.
4.2. Sie verpflichten sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis Ihnen auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB können Sie sich nicht berufen.
4.3. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen allgemeinen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen („ABB“).
5. Mängelanzeigen
5.1. Hinsichtlich Ihrer Mängelanzeigen bzgl. Mängel der der durch uns vermittelnden Pauschalreise verweisen wir auf unsere besonderen Vermittlungsbedingungen für Pauschalreisen unter Ziffer C.2 dieser Bedingungen.
5.2. Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
6. Rücktritt/Umbuchung und Stornierung des vermittelten (Reise-)Vertrags
6.1. Rücktritt, Umbuchung und Stornierung und Haftung richten sich nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters/Anbieters und nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Rücktritt/Umbuchung und/oder Stornierung müssen gegenüber dem jeweiligen Leistungsanbieter erklärt werden. Sie können jedoch auch uns mit der Übermittlung der entsprechenden Erklärung beauftragen. Sie sind verpflichtet, jeden Wunsch nach Umbuchung und/oder Stornierung schriftlich zu erklären. Vor Eingang Ihrer schriftlichen Anfrage können wir weder die Umbuchung noch die Stornierung einer gebuchten Reise veranlassen. Eine telefonische oder mündliche erklärte Stornierung oder Umbuchung ist nur möglich, wenn dies in den Vertragsbedingungen des entsprechenden Leistungserbringers vorgesehen ist. Telefonische Umbuchungen und/oder Stornierungen werden durch uns im Anschluss per E-Mail bestätigt. Sie sind verpflichtet, in diesem Zusammenhang auftretende eventuelle Unstimmigkeiten uns unverzüglich mitzuteilen.
6.3. Wir erheben in der Regel keine eigenen Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte für Rücktritt / Umbuchung und /oder Stornierung. Wenn wir Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte erheben, informieren wir sie vor der Buchung darüber. Generell ausgenommen hiervon ist der Rücktritt / die Umbuchung und /oder die Stornierung von nicht im Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebuchten Flugbeförderungsleistungen („Nur-Flug-Buchung“). Hier erheben wir ggfs. eigene Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte (siehe dazu Ziffer D. dieser AGB)
7. Zahlungen und Inkasso
7.1. Soweit wir (Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung in Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. des Leistungsträgers. Unberührt bleiben davon die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
7.2. Die Zahlungsfristen und sonstigen Zahlungsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers.
7.3. Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an Sie weiter zu berechnen.
7.4. Ergänzend verweisen wir
• für die Zahlung bei Vermittlung von Pauschalreisen auf Ziffer B;
• für die Zahlung bei Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen auf Ziffer C;
• für die Zahlung bei Vermittlung von reinen Flug-Einzelleistungen auf Ziffer D.
8. Serviceentgelte
8.1. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir für einzelne Vermittlungsleistungen ein gesondertes Serviceentgelt erheben.
8.2. Hinsichtlich eventuell durch uns erhobener Serviceentgelte
• bei der Vermittlung von Pauschalreisen weisen wir auf die besonderen Vermittlungsbedingungen unter Ziffer B. hin.
• bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen weisen wir auf die besonderen Vermittlungsbedingungen unter Ziffer C hin;
• bei der Vermittlung von reinen Flug-Einzelleistungen weisen wir auf die besonderen Vermittlungsbedingungen unter Ziffer D hin.
9. Versicherungen
9.1. Wir weisen auf die Möglichkeit und Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere
• einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
• einer Reisegepäckversicherung,
• einer Auslandskrankenversicherung oder
• einer Reiseabbruchversicherung.
9.2. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiteren Versicherungen obliegt ausschließlich Ihnen als Kunden.
10. Ihre Mitwirkungspflichten als Kunde
10.1. Sie sind verpflichtet, die Ihnen von uns übergebenen Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers, insbesondere Buchungs- und Reisebestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen.
10.2. Über erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten haben Sie uns unverzüglich zu unterrichten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits eines hieraus Ihnen entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.
11. Haftung
11.1. Wir haften nicht für die Erbringung der vermittelten (Reise-) Leistung in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung, sondern nur dafür, dass die Vermittlung einer solchen (Reise-) Leistung in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird.
11.2. Die einzelnen Angaben zu den (Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung beruhen auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger. Diese stellen keine Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche von uns präsentierten (Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennen müssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
11.3. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde bzw. es eine ausdrückliche gesetzliche Informationspflicht besteht.
11.4. Eine etwaige eigene Haftung von uns als Reisevermittler aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt
11.5. Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
12. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
12.1. 1.1.      Wir sind nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.
12.2. Für alle Verträge über Pauschalreisen oder Einzelleistungen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, weisen wir auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

B. Besondere Vermittlungsbedingungen für Pauschalreisen
1. Serviceentgelte
Vermitteln wir Ihnen eine Pauschalreise, erheben wir kein Serviceentgelt für die Vermittlung von Leistungen, die Bestandteil der Pauschalreise sind. Dies gilt nach Ziffer 6.3 auch für Rücktritt / Umbuchung und /oder Stornierung einer Pauschalreise. Handelt es sich um Leistungen die nicht Leistungsbestandteil der Pauschalreise sind (z.B. Sitzplatzreservierung, Buchung von Zusatzgepäck, Einholung von Visa etc.), beauftragen Sie uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie zu diesen Leistungen zu beraten und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig. Darauf werden Sie vor Buchung der Leistung gesondert hingewiesen. Hinsichtlich der Erhebung von Serviceentgelten bei verbundenen Reiseleistungen und Buchungen von Nur-Flügen verweisen wir auf die Ziffer C. und D.
2. Zahlungen
Wenn wir Ihnen eine Pauschalreise vermitteln, dürfen wir Zahlungen von Ihnen als Reisenden nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
3. Mängelanzeigen
Wir gelten als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen von Ihnen als Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Wir werden den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen in Kenntnis setzen. Wir empfehlen zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.

C. Besondere Vermittlungsbedingungen für verbundene Reiseleistungen
1. Zahlungen
1.1. Wenn wir Ihnen verbundene Reiseleistungen vermitteln, dürfen wir Zahlungen von Ihnen als Reisendem nur fordern und annehmen, wenn wir sichergestellt haben, dass diese Ihnen als dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von uns selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungsträger noch zu erfüllen sind und im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit verbundener Reiseleistungen ausfallen oder Sie im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungsträger nachkommen.
1.2. Diese Sicherstellung leisten wir bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Ihre Zahlungen an uns, soweit Sie nicht direkt an den vermittelten Leistungsträger der verbundenen Reiseleistung leisten.
2. Serviceentgelte
2.1. Sie beauftragen uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie im Hinblick auf die Leistungen der Leistungsträger der verbunden Reiseleistungen zu beraten und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig.
2.2. Soweit wir Ihnen vor der Buchung der Leistungen des Leistungsträger die Höhe des Serviceentgelts nicht durch Aushang in unserem Geschäftslokal oder ausdrückliche Angabe auf unserer Website oder auf sonstige Weise vor der Buchung mitteilen, gilt die übliche Vergütung als geschuldet.

D. Besondere Vermittlungsbedingungen für vermittelte Flug-Einzelleistungen; auch als Bestandteil einer verbundenen Reiseleistung
1. Serviceentgelte
1.1. Sie beauftragen uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie im Hinblick auf die Leistungen der Fluggesellschaft zu beraten und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig. Das Serviceentgelt wird bei Stornierung oder Nichtdurchführung (z.B. Annullierung) der vermittelten Leistung nicht erstattet, es sei denn, die Nichtdurchführung erfolgt wegen eines Fehlers durch uns als Reisevermittler.
1.2. Soweit wir Ihnen vor der Buchung der Leistungen des Leistungsträger die Höhe des Serviceentgelts nicht durch Aushang in unserem Geschäftslokal oder ausdrückliche Angabe auf unserer Website oder auf sonstige Weise vor der Buchung mitteilen, gilt die übliche Vergütung als geschuldet.
2. Ausstellung und Versand von Flugtickets
2.1. 1.1.      Grundsätzlich werden Ihnen Ihre Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Fluggesellschaft keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. Wir können auf Ihren Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches durch den Anbieter Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Flugpreises anfallen können.
2.2. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist von Ihnen beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.
3. Identität der Fluggesellschaft
3.1. 1.1.      Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet.
3.2. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
4. Weitere gesetzliche Vorschriften
4.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der von uns vermittelten Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
• die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
• die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
• die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
4.2. Wir empfehlen Ihnen, sich über Ihre Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren

Vertragspartner

Reisebüro Moser GbR

Herzog-Georg-Straße 14
D 89415 Lauingen

Tel.: 09072 991624
Fax: 09072 991625
E-Mail: info@reisebuero-moser.de

Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Bernd Moser; Birgit Moser

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE309308517

 

 

Gemäß § 37 VSBG sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen Streitschlichtungsstellen eingerichtet wurden. Wir nehmen derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu nicht verpflichtet. Sie können sich an diese Stellen wenden, die Teilnahme ist für beide Seiten aber freiwillig.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle:
Zentrum für Schlichtung e.V. | Straßburger Str. 8 77694 Kehl | mail@verbraucher-schlichter.de

Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin | www.versicherungsombudsmann.de

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Sie erreichen diese unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.